VG München: Ausländerrecht, Afghanischer Staatsangehöriger, Ausweisung aufgrund von Straftat (Drogendelikt), Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Straftat (Drogendelikt), Verurteilung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten, Androhung der Abschiebung trotz Abschiebungsverbotes, Einreise- und Aufenthaltsverbot mit einer Befristung von 6 Jahren, Ausweisung, Generalprävention, Wiederholungsgefahr, Abschiebungsandrohung, Einreiseverbot, Bleibeinteresse
Urteil vom 05.03.2026 – M 27 K 24.6188